Nach dem Luxor-Attentat von 1997, bei dem 36 Schweizer ums Leben kamen und zahlreiche weitere verletzt wurden, wurde das Opferhilfegesetz dahingehend geändert, dass Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von im Ausland begangenen Gewalttaten oder Terroranschlägen abgeschafft wurden. Bis dahin konnte ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz bei seinem Kanton eine Entschädigung beantragen, wenn er vom ausländischen Staat keine ausreichenden Leistungen erhielt. Diese Möglichkeit wurde mit der Begründung abgeschafft, dass dies für die Kantone zu teuer sein könnte.
Dieses Argument ist nicht zulässig. Niemand kann sich aussuchen, Opfer eines Anschlags zu werden, und noch weniger kann er sich den Ort aussuchen, an dem er angegriffen wird. Jedes Jahr werden weltweit unschuldige Menschen durch Gewalt getötet, verletzt und traumatisiert. Das Drama um die Beamtin der Bundesversammlung, die im August letzten Jahres in Thailand vergewaltigt und ermordet wurde, hat uns alle schockiert. Angesichts dieser Gewalttaten, die immer weiter zunehmen, muss die Schweiz die Opfer und ihre Angehörigen stärker begleiten und unterstützen.
Mit meinem Vorstoss fordere ich den Bundesrat auf das Opferhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass die Opfer von Attentaten oder anderen schweren Gewalttaten, die im Ausland ausgeführt wurden, wieder eine Entschädigung bzw. Genugtuung erhalten können.
Der Nationalrat hat am 4. Mai 2023 meinen Vorstoss mit 109 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Nun muss auch noch der Ständerat zustimmen.
Weitere Informationen: www.parlament.ch