Faire Steuern und AHV-Renten auch für Ehepaare
1984 hat das Bundesgericht die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren verboten. Jahrzehnte später zahlen noch immer rund 700 000 Doppelverdiener- und Rentnerehepaare mehr Bundessteuern als solche im Konkubinat. Rentnerehepaare erhalten in der AHV zudem bis zu 14'700 Franken weniger Rente pro Jahr, nur weil sie verheiratet sind.
Die EVP setzt sich ein für die Beseitigung der ungerechten Heiratsstrafen.
Wir wollen verhindern, dass Menschen aufs Heiraten verzichten müssen, nur um steuerlich nicht benachteiligt zu werden. Ebenso, dass Ehepaare vor der Pensionierung ernsthaft über eine Scheidung nachdenken, damit sie im Alter finanziell nicht schlechter gestellt sind.
Deshalb unterstützt die EVP ihre Fraktionspartnerin Die Mitte bei zwei Volksinitiativen:
«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare»
Die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verlangt in der AHV die ersatzlose Streichung der Plafonierung von Ehepaar-Renten auf 150 Prozent, während Konkubinatspaare zwei volle Renten ausbezahlt bekommen!
«Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare»
Die zweite Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» legt fest, dass Ehepaare auch künftig gemeinsam besteuert werden sollen – aber eben ohne Heiratsstrafe. Die Initiative überlässt es dabei dem Gesetzgeber, wie er die Heiratsstrafe beseitigen will.
Helfen Sie jetzt mit die Heiratsstrafe abzuschaffen und unterschreiben Sie die beiden Initiativen:
Unterschriftenbogen Faire Steuern Unterschriftenbogen Faire AHV-Renten